Die deutsche Steuer und Unterstützung der Familie in den Philippinen


Wusstest du, dass du den Unterhalt bzw. die Unterstützung, die du für die Familie deiner philippinischen Frau in die Philippinen überwiesen hast, von der Steuer abgesetzt werden kann?

Nun, falls nicht, besser weiterlesen: Es gibt einen Paragraphen im deutschen Steuerrecht, der besagt, das derartige Unterstützungszahlungen in die Philippinen von der Steuer abgesetzt werden können. Maximal können auf diese Weise bis zu EUR 2396 (Außergewöhnliche Belastung, siehe § 33 EStG) pro bedürftige Person abgesetzt werden. Bedürftige Personen können die Eltern sein, und auch Geschwister sofern sie noch keine 18 Jahre alt sind (Für diese Informationen danke ich Ana Vie). Alles, was du brauchst, ist eine Bescheinigung von dem philippinischen Bürgermeister, der für den Ort zuständig ist, in dem die Familie lebt, dass sie keine eigenen Einkünfte hat, und auf deine Unterstützung angewiesen ist. Nun, bis zu EUR 200 darf die unterstütze Person selbst verdienen, ohne das es steuerschädlich wird. Wir haben diese Papier angefordert, und folgendes bekommen (Das ist die Übersetzung des Originals, der Originaltext kann in dem englischen Kapitel nachgelesen werden.)

 

Logo
Republik der Philippinen
Provinz  xyz
Stadtbezirk von "Name der Stadt"
Bürgermeisteramt

Bescheinigung

Für wen es betrifft:

Hiermit wird bestätigt, dass das Paar Herr "Name des Vaters" und Frau "Name der Mutter", Eltern von Frau "Name deiner Frau" volljährig, nn1 Jahre alt bzw. nn2 Jahre alt, wohnhaft in "Name des Ortes", Philippinen, zur selben Familie gehören und finanzielle oder materielle Unterstützung benötigen.

Weiterhin wird bestätigt, dass sie über keine anderen eigene Einkünfte verfügen um ihren Lebensunterhalt zu sichern. 

Ausgestellt am  x. Monat 20yy  in "Name des Ortes", Philippinen.

 

Unterschrift
"Name des Bürgermeisters"
Bürgermeister

 

Jetzt ersetzt die Texte in Anführungsstrichen mit den für euch richtigen Daten (aber besser in der englischen Version), und bittet das für euch zuständige Bürgermeisteramt, eine solche Bescheinigung auszustellen. Diese muss dann ins Deutsche übersetzt werden. Normalerweise ist dazu ein zertifizierter Dolmetscher für nötig, aber auf meine Bemerkung hin, dass ein gebildeter Deutscher bei so einem kurzen Text gleich erkennen kann, dass diese Übersetzung korrekt ist, wurde meine Übersetzung akzeptiert. Das Ergebnis war, dass ich 30% meiner Unterstützungszahlungen von der Steuer wiederbekommen habe.

Also sammelt alle Überweisungen und heftet die zusammen mit der Bescheinigung an eure Steuererklärung. Und wenn ihr das Geld zurückbekommt, denkt dran, 10% für die Philippinen zu spenden. -:)

 

Falls es nicht möglich sein sollte, das oben gezeigt Papier zu bekommen, gibt es noch eine andere Möglichkeit, und zwar: 

Sind Sie nicht in der Lage, amtliche Unterlagen über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden Person zu erlangen, so darf das Finanzamt Ihnen "dies nur nach Würdigung der Umstände des Einzelfalles anlasten". So bestimmt es das BMF-Schreiben vom 22.12.1994 (BStBl. 1994 I S. 928, T. 2.2.3). Beispielsweise ist es auf den Philippinen oder in Ländern der dritten Welt sehr schwierig, solche Bescheinigungen zu bekommen, weil es dort häufig (in abgelegenen Gegenden) entsprechende Behörden nicht gibt. In diesem Fall sollte das Finanzamt Ihre Eigenerklärung oder Ihre eidesstattliche Versicherung als Nachweis bzw. Glaubhaftmachung genügen lassen. (Quelle: Steuertipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim)

Danke für diese Information, Andrée