Erklärung zum Einbürgerungsbescheid
  - Über die allgemeinen Voraussetzungen der Einbürgerung wurde ich
    unterrichtet.
- Mir ist bekannt, dass die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung 
 - nach dem Ausländergesetz 500,-DM (§90 Ausländergesetz)
 - nach dem Gesetz über die Rechtstellung heimatloser Ausländer 100,-DM
    (§21 HAG)
 - nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 500,-DM (§38 Abs. 2
    RuStAG vom 01. Juli 1993)
 beträgt.
- Mir ist bekannt, dass auch die Ablehnung oder Rücknahme eines
    Einbürgerungsantrages gebührenpflichtig sein kann.
- Ich bin bereit, meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben und
    gegebenenfalls alle dafür notwendigen Schritte zu unternehmen.
- Ich wurde über meine Pflichten belehrt, gegenüber der
    Einbürgerungsbehörde alle Verfahren, die gegen mich ergangen sind, zu
    offenbaren, auch wenn sie nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder zu
    tilgen sind (§53 Abs. 1 und 2 BZRG).
- Ich verpflichte mich, der Einbürgerungsbehörde unverzüglich
    alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
    insbesondere jede Änderung meiner Adresse, schriftlich mitzuteilen. 
- Im Rahmen des Einbürgerungsverfahren bin ich mit der
    Auskunftserteilung aller hieran beteiligten Stellen (z.B. Finanzamt,
    Arbeitsamt, usw.) einverstanden.
- Ausdrücklich erkläre ich meine Einwilligung zur Auskunftserteilung im
    Rahmen des §67 Sozialgesetzbuch X. 
Die aufgeführten Punkte (1-8) wurden von mir gelesen und verstanden.
 
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(Ort,
Datum)                                                               
(Unterschrift)